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   BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66   

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BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66 (https://dejure.org/1968,5718)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1968 - III ZR 106/66 (https://dejure.org/1968,5718)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 (https://dejure.org/1968,5718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von polizeilichen Untersuchungen - Die Sozialbindung des Eigentums - Hamburgische Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Hasen und Kaninchen - Rechtmäßigkeit der Einfuhr von Hasen - Verdacht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 478
  • DVBl 1968, 532
  • DB 1968, 657
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Weiter aber vertritt die Revision - unter Hinweis auf BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] , doch über die dort niedergelegten Rechtsausführungen hinaus - die Auffassung, als "Störer" im polizeirechtlichen Sinne und deshalb nicht entschädigungsberechtigt habe schlechthin auch derjenige zu gelten, bei dessen Eigentum der bloße Verdacht einer Polizeigefahr vorliege, und die Gefahr gesundheitspolizeilicher Maßnahmen falle bei einem Lebensmittel, das als Infektionsträger verdächtig sei, in den Rahmen der Sozialbindung des Eigentums.

    Allerdings macht ein polizeilicher Zugriff, der den Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] , und eine derartige Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] .

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß angesichts des dringenden Verdachts des Vorliegens einer polizeilichen Gefahr zur Feststellung, ob eine solche tatsächlich gegeben ist, auch das dem Anschein nach in der Entwicklung begriffene Geschehen durch Eingriffe unterbrochen werden darf, um damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu verhindern; aber solche Eingriffe dürfen, bis das objektive Vorliegen einer Gefahr festgestellt ist, nur "einstweilig" sein und keine abschließende, endgültige Regelung in der Sache selbst treffen (BGHZ 5, 144, 149 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 204) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] .

    Etwas anderes läßt sich weder den Erörterungen bei der Beratung des Gesetzentwurfes noch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1965 (NJW 1966, 217), das im übrigen nur die Frage der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges für solche Ansprüche behandelt (vgl. demgegenüber BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ), entnehmen.

    Insoweit beruft die Revision sich erfolglos auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] , in der allerdings dem Eigentümer eines aus Anlaß der Tollwut gemäß § 49 ViehseuchenG rechtmäßig getöteten Hundes ein Entschädigungsanspruch versagt worden ist; denn die vorliegende Sache ist mit der dort entschiedenen nicht vergleichbar.

    Insoweit liegen die Umstände anders als bei der Tollwut, die während der mehrmonatigen Inkubationszeit vor dem Ausbruch der Seuche weder beim lebenden noch beim getöteten Tier festgestellt werden kann, aber auch in dieser Zeit schon übertragbar und lebensgefährlich ist (BGHZ 43, 196, 197 f) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] .

  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59

    fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Das Risiko, das mit einem Einschreiten in Zweifels- und rechtlichen Grenzfällen verbunden ist, trägt nicht der Einzelne, sondern die öffentliche Hand, wenn sie sich trotz einer Zweifelhaftigkeit zum Vorgehen entschließt (BGHZ 32, 208).

    Es muß dann bei dem Grundsatz bleiben, daß das Risiko des hoheitlichen Eingreifens in Zweifels- und Grenzfällen die öffentliche Hand trifft (BGHZ 32, 208).

  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51

    Anschein einer polizeilichen Gefahr

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Allerdings macht ein polizeilicher Zugriff, der den Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] , und eine derartige Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] .

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß angesichts des dringenden Verdachts des Vorliegens einer polizeilichen Gefahr zur Feststellung, ob eine solche tatsächlich gegeben ist, auch das dem Anschein nach in der Entwicklung begriffene Geschehen durch Eingriffe unterbrochen werden darf, um damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu verhindern; aber solche Eingriffe dürfen, bis das objektive Vorliegen einer Gefahr festgestellt ist, nur "einstweilig" sein und keine abschließende, endgültige Regelung in der Sache selbst treffen (BGHZ 5, 144, 149 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 204) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] .

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Da die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung dem Betragsverfahren vorbehalten ist, kann es für die gegenwärtige Prüfung des Revisionsgerichts auf die Erörterungen des Berufungsurteils zu einzelnen Rechnungsposten sowie auf die hiergegen vorsorglich gerichteten Angriffe der Revision nicht ankommen; denn Entscheidungen, die dem Verfahren über die Höhe vorbehalten sind, können in einem Grundurteil nicht getroffen werden und eine Bindung für das weitere Verfahren nicht bewirken (BGHZ 10, 361, 362) [BGH 15.10.1953 - III ZR 182/52] .
  • BGH, 28.06.1956 - III ZR 317/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Dem steht - auch das schon angeführte Urteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 317/54 - (LRE 1, 241) nicht entgegen.
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Dazu ist zu sagen: Wer eine Entschädigung aus Art. 14 GG fordert, hat als Grundlage seines Anspruchs darzulegen, daß sein Eigentum durch einen hoheitlichen Eingriff unmittelbar betroffen und ihm dadurch ein Sonderopfer (ein Wertverlust, der anderen nicht zugemutet wurde), auferlegt worden ist; dazu kommt - was hier noch nicht interessiert - die Darlegungslast hinsichtlich der Höhe des Wertverlustes (vgl. LM zu GG Art. 14 Eb Nr. 13 = WM 1962, 919).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 329/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Das hat der erkennende Senat hinsichtlich der Aufgaben der Baupolizei wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 7. Mai 1953 - III ZR 23/52 - S. 7, vom 18. Juni 1953 - III ZR 274/51 - S. 17, vom 15. Oktober 1953 - III ZR 329/52 - S. 8 und vom 10. November 1955 - III ZR 94/54 - BGB RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 63); für das Gebiet der Lebensmittel- und der Gesundheitsüberwachung kann, soweit besondere Bestimmungen fehlen, etwas anderes nicht gelten.
  • BGH, 18.06.1953 - III ZR 274/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Das hat der erkennende Senat hinsichtlich der Aufgaben der Baupolizei wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 7. Mai 1953 - III ZR 23/52 - S. 7, vom 18. Juni 1953 - III ZR 274/51 - S. 17, vom 15. Oktober 1953 - III ZR 329/52 - S. 8 und vom 10. November 1955 - III ZR 94/54 - BGB RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 63); für das Gebiet der Lebensmittel- und der Gesundheitsüberwachung kann, soweit besondere Bestimmungen fehlen, etwas anderes nicht gelten.
  • BGH, 20.01.1966 - III ZR 109/64

    Schweinemast - Enteignungsgleicher Eingriff, § 839 BGB

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Allerdings macht ein polizeilicher Zugriff, der den Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] , und eine derartige Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] .
  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Das hat der erkennende Senat hinsichtlich der Aufgaben der Baupolizei wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 7. Mai 1953 - III ZR 23/52 - S. 7, vom 18. Juni 1953 - III ZR 274/51 - S. 17, vom 15. Oktober 1953 - III ZR 329/52 - S. 8 und vom 10. November 1955 - III ZR 94/54 - BGB RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 63); für das Gebiet der Lebensmittel- und der Gesundheitsüberwachung kann, soweit besondere Bestimmungen fehlen, etwas anderes nicht gelten.
  • BGH, 10.11.1955 - III ZR 94/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65

    Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer

  • RG, 13.03.1923 - III 344/22

    Mängelrüge

  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

  • RG, 29.06.1914 - III 275/14

    Steht der Teil einer nach § 2 des Nahrungsmittelgesetzes entnommenen Probe, der

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das in ihrer Zivilrechtssache ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 195/67

    Anspruch der Klägerin auf Ausgleich von Schäden auf Grund behördlicher

    Solche Eingriffe dürfen aber, bis eine Gefahr objektiv festgestellt ist, nur "einstweilig" sein und keine abschließende, endgültige Regelung in der Sache selbst treffen (BGHZ 5, 144, 149 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 204 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 = LM Arte 14 GG (Ba) Nr. 29).

    Wie der erkennende Senat in dem bereits angeführten Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - (also dem Berufungsurteil nachgängig) dargelegt hat, genügte die allgemeine Feststellung, daß bei argentinischen Hasen in einem erheblichen Prozentsatz der untersuchten Stichproben Salmonellen gefunden worden seien, noch nicht, den Befall einer bestimmten Einzelpartie nachzuweisen.

    Zwar macht ein polizeilicher Zugriff, der einen Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] und eine solche Maßnahme muß grundsätzlich entschädigungslos hingenommen werden, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] ; Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 -, bereits angeführt), Wenn aber der Posten Hasenfleisch, um den es hier geht, in Wirklichkeit nicht in gesundheitsgefährlicher Weise mit Krankheitskeimen behaftet war, dann war die Klägerin nicht Störerin und der angeführte polizeirechtliche Grundsatz kann gegen sie nicht angewendet werden.

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13

    Beweislastverteilung beim Aufopferungsanspruch

    Hingegen liegt es an dem beklagten Land, darzutun und zu beweisen, dass die beeinträchtigende Maßnahme den Kläger als rechtlich verantwortlichen Störer betroffen hat (vgl. BGH MDR 1968, 478-479 ).
  • BGH, 03.03.1969 - III ZR 104/67

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchenG) -

    Die Frage, ob das Untersuchungsergebnis bei den Stichproben hätte ausreichen können, um für die Behörde die Unbrauchbarkeit aller Vorräte im Betrieb des Klägers darzutun (vgl. hierzu Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 = BGH Warn 1968 Nr. 58 = MDR 1968, 478), kann hier offenbleiben; denn die Behörde zog diesen Schluß nicht, sondern begnügte sich - der Anregung des Kreisveterinärrats vom 13. Mai 1965 entsprechend - mit der Feststellung eines begründeten Verdachts.
  • BGH, 14.07.1969 - III ZR 178/66

    Krankheit - Erregertyp - Erreger - Meldepflicht

    Derartige Verdachts gründe aber rechtfertigen eine Vernichtung nach Verhütungsrecht ( § 1 0 BSG) nicht (BGH-Urtcil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - S. 11 a LM Nr. 29 zu Art. 14 (Ba) GrundG = MDR 1968, 478).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67

    Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines

    Die Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das Urteil des Bundesgerichtshofs, vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67

    Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts

    Die Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an.
  • BGH, 02.04.1969 - VIII ZR 131/66

    Einrede des Schiedsvertrages - Kündigung eines Schiedsvertrages wegen der

    An diesem Tage ließ die Gesundheitsbehörde eine größere Menge argentinischer Hasen sicherstellen, wie sich auch aus dem Tatbestand des in dem Rechtsstreit der Klägerin gegen die Freie und Hansestadt Hamburg erlassenen Revisionsurteils vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - MDR 1968, 478 ergibt.
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